Versand

Sofern keine vom Verkäufer ausdrücklich angenommenen abweichenden Bedingungen vereinbart wurden, erfolgen die Verkäufe ab Weinkeller des Verkäufers.

Die Lieferung gilt als erfolgt mit der tatsächlichen Bereitstellung der bestellten Weine durch den Verkäufer an den Kunden oder an den vom Kunden zu diesem Zweck benannten Frachtführer - und zwar an den Orten, zu den Zeitpunkten und gemäß den Bedingungen, die der Verkäufer dem Kunden zuvor zu diesem Zweck mitgeteilt hat.

Diesbezüglich wird klargestellt, dass das Verladen der Weine und, allgemeiner, sämtliche nach der Bereitstellung im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgenommenen Handhabungen der Weine zu Lasten des Käufers gehen und auf seine Kosten und Gefahr erfolgen.

Es wird daran erinnert, dass die Produkte unter allen Umständen auf Gefahr des Kunden transportiert werden.

Der Verkäufer wird sich bemühen, die für die Bestellung angegebene Lieferfrist einzuhalten.

Die vorgenannte Lieferfrist wird jedoch nur als Richtwert angegeben, wobei eine Überschreitung dieser Frist folglich keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz, Entschädigungen, Einbehalte oder Stornierung der Bestellung begründen kann.

Darüber hinaus setzen diese Fristen den rechtzeitigen Eingang aller vom Kunden zu liefernden Angaben beim Verkäufer voraus.

Falls die Lieferung aufgrund von Fehlern, Lücken, fehlender Aktualisierung der Lieferdaten oder fehlender Bestätigung derselben durch den Käufer nicht durchgeführt werden kann, gehen die Kosten der vom Käufer angeforderten erneuten Lieferung zu seinen Lasten.

Falls die Lieferung hingegen aufgrund eines Versäumnisses des Verkäufers nicht erfolgen kann, wird sie schnellstmöglich auf dessen Kosten wiederholt.

Höhere Gewalt:

Es wird ferner daran erinnert, dass höhere Gewalt oder ein Zufall den Verkäufer nach dessen Ermessen vorübergehend oder endgültig von jeglicher Lieferverpflichtung befreit, und zwar ohne jegliche Entschädigung zugunsten des Kunden.

Unter eine solche Situation fallen alle Ereignisse oder Ursachen außerhalb des Willens des Verkäufers, die die Beschaffung und/oder Lieferungen des Verkäufers oder die seiner Lieferanten, Dienstleister und/oder Subunternehmer behindern und/oder unterbrechen und den Verkäufer in gutem Glauben daran hindern, die Lieferung der Weine und Produkte, die Gegenstand der Bestellung sind, durchzuführen.

Es obliegt Letzterem, beim Frachtführer im Falle von Beschädigung oder Fehlmenge alle erforderlichen Beanstandungen vorzunehmen.

Die Haftung des Verkäufers erlischt mit der Übergabe der Waren an den Frachtführer.

Falls ein Kunde die Annahme der Waren zum in der Bestellung vorgesehenen Datum verweigert, werden die Waren unverzüglich in Rechnung gestellt, und es werden von Rechts wegen Lagerkosten in Höhe von 1% pro Monat der Verzögerung berechnet.

Der Kunde ist überdies allein verantwortlich für alle Risiken, denen die Waren ausgesetzt sind.